Was in Ihrer Region wirklich gilt
Ein oft gehörter Satz lautet: «Alle Gasheizungen müssen bis 2029 raus.» Das stimmt so nicht — ein landesweites Verbot ab 2029 wurde vom Bundesrat zwar vorgeschlagen, aber vom Parlament abgelehnt. Die Realität ist kantonal geregelt, und gerade in unserer Region sind die Vorschriften bereits heute spürbar:
| Kanton | Regel für Öl-/Gasheizungen |
|---|---|
| Basel-Landschaft | Seit 1. Januar 2026: Heizungen über 15 Jahre müssen beim Ersatz durch ein erneuerbares System ersetzt werden |
| Basel-Stadt | Ersatz durch erneuerbare Systeme faktisch vorgeschrieben; Gasnetz wird bis 2037 stillgelegt |
| Zürich | Seit 2022 in Kraft: Ersatz einer fossilen Heizung praktisch nur noch mit erneuerbarer Alternative möglich |
Wichtig zu wissen: Eine funktionierende Heizung dürfen Sie in der Regel weiterbetreiben — eine generelle Austauschpflicht für intakte Anlagen gibt es nicht. Sobald die Heizung aber ersetzt werden muss (Defekt oder Altersgrenze), greifen die kantonalen Regeln. Und genau in diesem Moment stehen viele Eigentümerinnen und Eigentümer vor einer Investition von CHF 30'000 bis 60'000 oder mehr — meist ungeplant.
Nicht nur die Heizung
Ähnliche Fragen stellen sich bei anderen grösseren Vorhaben: Photovoltaik-Anlage, neue Fenster, Fassadendämmung, Ausbau des Dachgeschosses, neues Bad oder Küche. Die Finanzierungslogik ist dieselbe wie beim Heizungsersatz.
Die einmalige Chance: Hypothek erhöhen statt Erspartes anrühren
Viele Eigentümer denken bei einer anstehenden Sanierung zuerst ans Sparkonto. Dabei ist eine Erhöhung der bestehenden Hypothek in den meisten Fällen die deutlich attraktivere Lösung — besonders, wenn die Zinsen tief sind und genug Belehnungsspielraum vorhanden ist:
- Kein Eigenkapital nötig. Statt CHF 40'000 vom Konto zu nehmen, finanzieren Sie über die Hypothek — Ihre Liquidität bleibt erhalten.
- Wertsteigernde Investitionen erhöhen oft den Belehnungswert. Eine neue Heizung, eine Wärmepumpe oder eine Sanierung der Gebäudehülle steigern häufig den Wert der Liegenschaft — das schafft zusätzlichen Spielraum.
- Steuerlich oft attraktiv. Werterhaltende Sanierungskosten sind bis zum Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung (siehe unser Artikel dazu) grundsätzlich abzugsfähig — das lohnt sich, gerade jetzt noch zu nutzen.
- Fördergelder kombinierbar. Je nach Kanton und Gemeinde gibt es zusätzliche Förderbeiträge für den Ersatz fossiler Heizungen — diese lassen sich mit der Erhöhung kombinieren.
Und wenn Sie gerade erst kaufen?
Steht eine Sanierung ohnehin schon beim Kauf einer älteren Liegenschaft im Raum, lohnt es sich, das direkt in die Erstfinanzierung einzuplanen — statt später ein zweites Mal mit der Bank zu verhandeln. Wenn die Tragbarkeit es zulässt, lässt sich der Sanierungsbedarf oft von Anfang an mitfinanzieren. So kaufen Sie nicht nur ein Haus, sondern realisieren direkt Ihr Wunschhaus — mit der Heizung, der Küche und dem Bad, die zu Ihnen passen, statt Kompromisse einzugehen, die Sie in zwei Jahren ohnehin ändern wollen.
Worauf Sie achten sollten
Eine Erhöhung der Hypothek ist keine Formsache — die Bank prüft die Tragbarkeit neu, und der Belehnungsgrad darf in der Regel 80 % nicht übersteigen. Ob und in welcher Höhe eine Erhöhung möglich ist, hängt von Ihrem Einkommen, dem aktuellen Marktwert der Liegenschaft und der bestehenden Hypothek ab. Das lohnt sich, frühzeitig und unabhängig prüfen zu lassen — nicht erst, wenn die Heizung bereits defekt ist.
Sanierung geplant — oder Heizung bereits ein Thema?
Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob und wie sich Ihr Umbau über eine Erhöhung Ihrer Hypothek finanzieren lässt — inklusive Marktvergleich bei über 40 Partnern.
Häufige Fragen
Muss ich meine funktionierende Gasheizung ersetzen?
Nein — eine generelle Pflicht für intakte Anlagen gibt es nicht. Die kantonalen Regeln (z. B. in Basel-Landschaft seit 1.1.2026, Basel-Stadt und Zürich) greifen beim Ersatz einer defekten oder alten Heizung.
Wie viel kann ich meine Hypothek für eine Sanierung erhöhen?
Das hängt von Tragbarkeit, aktuellem Marktwert und bestehender Belehnung ab. Als Richtwert gilt: Der Belehnungsgrad darf in der Regel 80 % des Marktwerts nicht übersteigen. Eine individuelle Prüfung ist unerlässlich.
Lohnt sich das auch direkt beim Hauskauf?
Ja, sofern die Tragbarkeit es zulässt. Sanierungsbedarf frühzeitig mitzuplanen spart eine zweite Verhandlungsrunde mit der Bank und schafft von Anfang an Klarheit über die Gesamtkosten.