85%
der 50- bis 65-jährigen Eigenheimbesitzer haben ein substanzielles Problem mit der Tragbarkeit ihrer Hypothek im Rentenalter
Quelle: Moneypark-Studie, SRF, Dezember 2024

Warum das Einkommen nach der Pensionierung nicht mehr reicht

Die Rechnung ist einfach: Die Renten aus AHV und Pensionskasse ersetzen in der Regel nur 60–70% des letzten Lohns. Die Bank rechnet bei der Tragbarkeit aber weiterhin mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5% — unabhängig vom aktuellen Marktzins.

Beispielrechnung: Ehepaar, Pensionierung in 3 Jahren

Immobilienwert CHF 1'200'000 | Hypothek (65%) CHF 780'000 | Kalkulatorische Zinsen (5%) CHF 39'000/Jahr | Nebenkosten CHF 12'000/Jahr = Total CHF 51'000/Jahr

Benötigtes Einkommen (1/3-Regel): CHF 153'000/Jahr — tatsächliche Rente: CHF 95'000. Fehlbetrag: CHF 58'000.

Die strengeren Regeln nach der Pensionierung

Belehnung maximal 65% statt 80%

Im Rentenalter darf die Hypothek maximal zwei Drittel des Belehnungswerts betragen — statt der üblichen 80% während der Erwerbstätigkeit. Das bedeutet: Wer bei Kauf mit 80% beliehen hat, muss bis zur Pensionierung die 2. Hypothek vollständig amortisiert haben.

Banken prüfen schon ab 50

Viele Kreditgeber berechnen die Tragbarkeit im Rentenalter heute bereits ab dem 50. Lebensjahr. Wer das ignoriert, hat bei der nächsten Hypotheksverlängerung eine unangenehme Überraschung.

Wichtig

Raiffeisen rechnet im AHV-Alter mit einer Tragbarkeitsgrenze von 38% (statt 33% während der Erwerbstätigkeit). Aber auch diese grosszügigere Regel hilft nichts, wenn das Renteneinkommen zu tief ist.

Wann sollten Sie handeln?

Die wichtigste Botschaft: Handeln Sie frühzeitig. Wer 10–15 Jahre vor der Pensionierung plant, hat viel mehr Spielraum als wer mit 63 Jahren überrascht wird.

Ab 50: Erste Analyse

Ab 55: Konkrete Massnahmen

Nicht alle Banken sind gleich

Einzelne Institute rechnen freies Vermögen als fiktive Rente an oder haben tolerantere Tragbarkeitsregeln im Alter. Ein unabhängiger Vergleich kann entscheidend sein — denn was Bank A ablehnt, genehmigt Bank B problemlos.

Eigenmietwert-Abschaffung verändert die Kalkulation

Ab 1. Januar 2029 fällt der Eigenmietwert weg — und damit auch der Schuldzinsabzug. Wer heute plant, hat bis Ende 2028 Zeit, die steuerlichen Vorteile noch zu nutzen.

Was tun, wenn die Tragbarkeit nicht gegeben ist?

  1. Mehr amortisieren — die Hypothek vor der Pensionierung weiter reduzieren
  2. Freies Vermögen einsetzen — Banken rechnen Vermögen oft als fiktive Rente an
  3. PK-Kapital statt Rente — in manchen Fällen ist der Kapitalbezug günstiger
  4. Anderen Kreditgeber finden — manche Banken sind im Alter flexibler
  5. Liegenschaft übertragen — Übergabe an Kinder mit Wohnrecht kann Vorteile bringen

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